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Prof. Dr. Christian Rückert

Habilitationspreis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Die Grundlagen der Erhebung und Verwertung digitaler Daten als Beweismittel im Strafverfahren


Die Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Lebensbereiche der Bürger*innen. Dies hat zur Folge,  dass immer mehr und immer genauere Informationen über Personen und Geschehnisse in digitaler Form vorliegen. Diese Daten sind auch für die Strafverfolgung von Bedeutung und werden von den Strafverfolgungsbehörden mittels verschiedener technischer Eingriffsmaßnahmen erhoben und von den Strafgerichten als Beweismitel verwertet. Die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe müssen auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage gestützt werden können, die Beweiswürdigung durch die Strafgerichte muss den Besonderheiten von digitalen Daten als Beweismitel Rechnung tragen. Im ersten Teil der Habilitationsschrift werden aus dem Verfassungs- und dem Europarecht allgemeingültige Vorgaben und Leitlinien für die Schaffung von strafprozessualen Dateneingriffsbefugnissen durch den Gesetzgeber und Anwendung dieser Normen durch die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte erarbeitet. Der zweite Teil widmet sich der Würdigung und Verwertung von Beweismitteln aus Daten und Datenverarbeitungsmethoden durch die Strafgerichte sowie den Möglichkeiten für den Beschuldigten, Zugang zu diesen Beweismiteln zu erlangen. Es wird aufgezeigt, dass das geltende Strafverfahrensrecht bereits jetzt über das notwendige Instrumentarium verfügt, um den Besonderheiten digitaler Daten als Beweismitel Rechnung zu tragen. Dabei werden geltende Standards der ITForensik über das Strafverfahrensrecht in die Beweiswürdigung integriert. Darüber hinaus räumt die deutsche Strafprozessordnung über das sog. Akteneinsichtsrecht dem Beschuldigten und dessen Verteidiger bereits jetzt umfangreiche Einsichtsrechte und nur temporär beschränkbaren Zugang zu den Daten und Datenverarbeitungsprogrammen der Strafverfolgungsbehörden ein. Die wenigen bestehenden Lücken können über einen unmittelbar aus der Verfassung erwachsenden allgemeinen Informationsanspruch geschlossen werden.

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