Die FAU Innovatorinnen und Innovatoren des Jahres 2022

Dies academicus 2022 präsentiert: Die FAU Innovatorinnen und Innovatoren des Jahres

Seit 2020 lenkt die Universität bei ihrem Dies academicus den Blick auf Vordenker, Wegbereiter – Menschen an der FAU, die mit ihren Ideen und Erfindungen dazu beitragen, die Welt voranzubringen und die Zukunft mitzugestalten. Die FAU Innovatorinnen und Innovatoren des Jahres 2022 sind:

In der Kategorie Studierende wurde Alexander German ausgezeichnet. Er erarbeitete das Prinzip der Voxelomics. Voxel sind räumliche Bildelemente, mit denen die physikalischen Gewebeeigenschaften bei radiologischen Schnittbildverfahren visualisiert werden. Obwohl die räumliche Auflösung im Millimeterbereich liegt, gelingt es mit Voxelomics, auf feingewebliche Gewebeeigenschaften zu schließen. Das wird möglich, indem Hunderte von Bildkontrasten mittels Maschinellem Lernen ausgewertet werden. Voxelomics könnte die Diagnostik mittels bildgebender Verfahren noch präziser und effektiver zu machen.

Der Preis in der Kategorie Forschung ging an PD Dr. Dr. Bettina Hohberger und das Team um Prof. Dr. Christian Mardin von der Augenklinik am Uniklinikum Erlangen. Sie fanden heraus, dass ein Herzmedikament die Beschwerden von Post-COVID-Patientinnen und -Patienten deutlich reduzieren oder sogar heilen kann. Im Sommer 2021 wurden die ersten erfolgreichen Heilversuche durchgeführt. Seit März 2022 steht dem Forschungsprojekt vom Bundesforschungsministerium eine Förderung in Höhe von 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. PD Dr. Dr. Bettina Hohberger wird stellvertretend für das Team für diesen bedeutenden Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie geehrt.

Maike Kauffmann ist die Preisträgerin in der Kategorie Alumni. Sie engagiert sich aktiv für eine unabhängige und langfristig orientierte Wirtschaft und treibt mit ihrer Arbeit bei der Stiftung Verantwortungseigentum den Wandel der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung voran. Ihr Hauptthema ist das Verantwortungseigentum. Darunter versteht man, dass die Eigentümer eines Unternehmens zwar Stimm- und Teilhaberecht haben, jedoch nicht am Gewinn und am Unternehmenswert teilhaben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen vorrangig der Verwirklichung des Unternehmenszwecks und den Stakeholdern, statt dem Gewinnstreben der Anteilseigener/-innen dient.

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